Rechtsanwältin für Erbrecht

Erbrecht in Ludwigshafen und HeidelbergVorausschauend gestalten. Klar durchsetzen.

Ob Sie Ihren Nachlass regeln möchten oder bereits geerbt haben: Ich berate Sie im Erbrecht persönlich, verständlich und mit dem Ziel, Konflikte zu vermeiden oder fair zu lösen.

Persönliche Begleitung
im Erbfall

Testament und
Nachfolge gestalten

Fair verhandeln.
Klar durchsetzen.

Diskret bei
Familienkonflikten

Leistungen

Beratung im Erbrecht: von der Nachfolgeplanung bis zum Erbstreit

Erbrecht beginnt nicht erst mit dem Erbfall. Wer früh plant, schützt seine Familie, und wer erbt, sollte seine Rechte und Fristen kennen.

Testament und Nachfolgegestaltung

Einzeltestament, Berliner Testament oder Erbvertrag: Ich entwickle mit Ihnen eine Regelung, die zu Ihrer Familie und Ihrem Vermögen passt – auch für Patchwork-Familien und Immobilienvermögen.

Pflichtteil geltend machen oder abwehren

Wurden Sie enterbt, steht Ihnen häufig ein Pflichtteil zu. Ich prüfe Auskunfts-, Wertermittlungs- und Zahlungsansprüche – und vertrete auch Erben, die sich unberechtigten Forderungen gegenübersehen.

Erbauseinandersetzung

Streit in der Erbengemeinschaft um Immobilien, Konten oder Hausrat? Ich unterstütze Sie bei der Auseinandersetzung und suche zuerst eine einvernehmliche Lösung, bevor der Weg vor Gericht nötig wird.

Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung

Ich berate Testamentsvollstrecker, Erben und Vermächtnisnehmer bei der geordneten Abwicklung des Nachlasses – von der Nachlassübersicht bis zur Verteilung.

Erbschein und Nachlassgericht

Ich begleite Sie bei Erbscheinsanträgen, bei Fragen zur Testamentseröffnung und im Verfahren vor dem Nachlassgericht, zum Beispiel beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein oder Heidelberg.

Erbschaft annehmen oder ausschlagen

Ist der Nachlass überschuldet, kann eine Ausschlagung sinnvoll sein. Ich prüfe mit Ihnen die Lage und achte auf die kurzen gesetzlichen Fristen.

Erbrecht in Ludwigshafen

Ihre Anwältin für Erbrecht in Ludwigshafen, Heidelberg und der Region

Erbrechtliche Fragen sind selten nur juristisch. Oft geht es um Familie, Erinnerungen und Verantwortung. Deshalb nehme ich mir Zeit, Ihre Situation vollständig zu verstehen, bevor ich eine Strategie empfehle.

Für wen ich im Erbrecht tätig bin

  • Erblasser, die ihren Nachlass rechtssicher regeln möchten
  • Erben und Miterben in Ludwigshafen, Heidelberg und Umgebung
  • Pflichtteilsberechtigte, die enterbt wurden
  • Testamentsvollstrecker und Vermächtnisnehmer

Ich berate Mandanten aus Ludwigshafen-Mitte, Oggersheim, Friesenheim, Mundenheim und Rheingönheim ebenso wie aus Heidelberg, Mannheim, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

Vorgehen

So gehen wir Ihr erbrechtliches Anliegen an

01

Situation klären

Wir sichten Testament, Erbvertrag, Vermögensübersicht und Familienverhältnisse.

02

Fristen sichern

Ausschlagungs-, Anfechtungs- und Verjährungsfristen werden sofort geprüft.

03

Lösung entwickeln

Sie erhalten eine klare Empfehlung – von der Gestaltung bis zur Verhandlung.

04

Umsetzen

Ich setze Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht konsequent um.

Erbfall oder Nachlassplanung?Lassen Sie uns sprechen, bevor Fristen ablaufen.

Vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch zum Erbrecht in Ludwigshafen oder Heidelberg.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Erbrecht

Kompakte Antworten auf Fragen, die im Erbrecht besonders oft gestellt werden. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Spätestens dann, wenn ein Testament unklar ist, Sie enterbt wurden, es Streit unter Miterben gibt oder Sie über eine Ausschlagung nachdenken. Auch bei der Testamentsgestaltung lohnt sich Beratung: Fehler fallen oft erst im Erbfall auf, wenn sie nicht mehr korrigiert werden können.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Er ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Pflichtteilsberechtigt sind vor allem Kinder, Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern.

Der Pflichtteil verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben. Wer zu lange wartet, riskiert den gesamten Anspruch.

Beide Formen sind wirksam. Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein notarielles Testament wird amtlich verwahrt und ersetzt häufig den Erbschein. Welche Form sinnvoll ist, hängt von Vermögen, Familie und Gestaltungswünschen ab.

Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung als Erbe. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, sind es sechs Monate. Die Erklärung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht.

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Zuerst erben die Kinder und der Ehegatte, danach Eltern und Geschwister. Die Höhe des Ehegattenerbteils hängt unter anderem vom Güterstand ab. Gerade in Patchwork-Familien führt die gesetzliche Erbfolge oft zu ungewollten Ergebnissen.

Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Längerlebenden. Das schützt den überlebenden Partner, kann aber Pflichtteilsansprüche der Kinder auslösen, steuerliche Freibeträge ungenutzt lassen und bindet oft auch später noch.

Nein. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, genügt dieses häufig, etwa gegenüber dem Grundbuchamt. Auch Banken dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in jedem Fall einen Erbschein verlangen.

Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und müssen sich über die Verteilung einigen. Gelingt das nicht, kann jeder Miterbe die Auseinandersetzung verlangen. Eine anwaltlich begleitete Einigung ist meist schneller und günstiger als eine Teilungsversteigerung oder ein Gerichtsverfahren.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Für eine erste Beratung von Verbrauchern gilt ohne Vereinbarung eine Obergrenze von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Die Kosten bespreche ich vorab mit Ihnen.

Kontakt Erbrecht

Termin zum Erbrecht vereinbaren

Ob Testament, Pflichtteil oder Erbstreit: Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. Ich melde mich zeitnah, um einen Termin in Ludwigshafen oder Heidelberg abzustimmen.

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