Kontakt
Kontakt und TerminvereinbarungRechtsanwältin Eichhorn in Ludwigshafen und Heidelberg
Rufen Sie an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich melde mich zeitnah, um einen persönlichen Termin mit Ihnen abzustimmen.
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Kontaktformular
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen, um einen persönlichen Termin in Ludwigshafen oder Heidelberg abzustimmen.
Bitte senden Sie über das Formular noch keine vertraulichen Unterlagen. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Bahnhofstraße 63
67059 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: TELEFONERSETZEN
PLATZHALTER Straße Nr.
PLZ Heidelberg
Telefon: TELEFONERSETZEN
E-Mail: PLATZHALTER@kanzlei-eichhorn.de
Termine nach Vereinbarung.
Vorbereitung
01
Testament, Verträge, Schreiben der Gegenseite, Gerichtspost oder Einkommensnachweise.
02
Notieren Sie Zustelldaten und genannte Fristen und teilen Sie diese direkt bei der Anfrage mit.
03
Was ist Ihnen besonders wichtig? Das hilft, im Gespräch schnell die richtige Strategie zu finden.
Häufige Fragen
Was Sie vor dem ersten Kontakt wissen sollten.
Wie vereinbare ich einen Termin bei Rechtsanwältin Eichhorn?
Am einfachsten über das Kontaktformular auf dieser Seite, telefonisch oder per E-Mail. Geben Sie kurz an, worum es geht und welchen Standort Sie bevorzugen.
Was kostet die Erstberatung?
Für eine erste Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist die Gebühr ohne gesonderte Vereinbarung gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Die Kosten bespreche ich mit Ihnen vor der Beratung.
Welche Unterlagen soll ich mitbringen?
Alles, was Ihren Fall betrifft: im Erbrecht etwa Testament, Erbschein und Vermögensübersicht, im Familienrecht Heiratsurkunde, Einkommensnachweise und bestehende Vereinbarungen, im Zivilrecht Verträge, Rechnungen und Schriftverkehr.
Was mache ich bei einer dringenden Frist?
Weisen Sie bei Ihrer Anfrage ausdrücklich auf die Frist hin und rufen Sie am besten zusätzlich an. So kann Ihr Anliegen vorrangig bearbeitet werden.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Im Erbrecht und Familienrecht übernehmen viele Rechtsschutzversicherungen nur eine Erstberatung, im Zivilrecht häufig mehr. Gern stelle ich für Sie eine Deckungsanfrage.
Werden meine Angaben vertraulich behandelt?
Ja. Rechtsanwältinnen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Bitte senden Sie über das Formular dennoch zunächst keine umfangreichen oder besonders sensiblen Unterlagen.